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FÜR WOHNGEBÄUDE

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Der Energieausweis einfach erklärt

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Bei der Vermietung oder dem Verkauf eines Gebäudes besteht die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises. Diese Pflicht ergibt sich aus § 80 des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG. Ein Energieausweis behält seine Gültigkeit für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum und muss nach Ablauf erneuert werden.

Was steht im Energieausweis?

Alle aktuellen Energieausweise folgen einem einheitlichen Aufbau. Sie enthalten auf vier Seiten unter anderem folgende Informationen:

  • Angaben zum Gebäude wie Typ, Baujahr, Nutzfläche
  • Kennwerte zum End- und Primärenergiebedarf des Gebäudes
  • Vergleichswerte von Referenzgebäuden
  • Erläuterungen zum Berechnungsverfahren und der wichtigsten Begriffe

Darüber hinaus können Modernisierungsempfehlungen und bei verbrauchsbasierten Ausweisen aktuelle Verbrauchswerte Bestandteil des Energieausweises sein.

Wann benötige ich keinen Energieausweis?

Handelt es sich bei Ihrem Wohngebäude um:

  • ein denkmalgeschütztes Gebäude
  • ein als Ferienhaus genutztes Gebäude
  • ein Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern

dann benötigen Sie keinen Energieausweis.

Welcher Energieausweis ist der Richtige für meine Immobilie?

Häufig stellt sich die Frage, ob man einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis benötigt. Was unterscheidet diese Ausweise voneinander und mit welchem Ausweis habe ich Rechtssicherheit für meine Immobilie?

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Der richtige Ausweis für Ihre Immobilie

Die unterschiedlichen Energieausweise

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsbasierten und den verbrauchsbasierten Energieausweis, oder auch Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, der Bausubstanz, den Bauunterlagen und der technischen Gebäudeausrüstung unter standardisierten Rahmenbedingungen bestimmt. Hierfür wird die erforderliche Datengrundlage von einem speziell ausgebildeten Experten bei einer Begehung vor Ort ermittelt und später softwarebasiert ausgewertet. Der große Vorteil beim Bedarfsausweis liegt darin, dass keine Beeinflussung des Ergebnisses durch das Nutzerverhalten vorliegt.

Für einen Verbrauchsausweis müssen ebenfalls die Gebäudedaten sowie zusätzlich die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Aus geeigneten Verbrauchsmessungen (i.d.R. den Heizkostenabrechnungen) werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des Gebäudes ermittelt. Der Vorteil des Verbrauchsausweises gegenüber dem Bedarfsausweis liegt in der einfacheren Erfassung der Datengrundlage und dem geringeren Aufwand. Die Kennwerte sind allerdings abhängig vom jeweiligen Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Grundsätzlich schafft der Bedarfsausweis in jedem Falle Rechtssicherheit. Dennoch kann es sinnvoll sein, einen günstigeren Verbrauchsausweis erstellen zu lassen, wenn:

bei Wohngebäuden:

  • es sich um ein Bestandsgebäude handelt
  • der Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde
  • mindestens 5 Wohneinheiten vorhanden sind
  • geeignete Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen

bei Nichtwohngebäuden:

  • Verbrauchsdaten über den Heizverbrauch, sowie den Stromverbrauch lückenlos für drei aufeinanderfolgende Jahre vorliegen

In allen anderen Fällen empfiehlt sich die Erstellung eines Bedarfsausweises.

Wir unterstützen Sie!

Die Ermittlung des richtigen Energieausweises kann kompliziert sein. Wir beraten Sie gern hierbei!

Unsere Dienstleistungen

Unser Service

Verbrauchsbasierter Ausweis ab 80 €

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
  2. Senden Sie uns Ihre Datengrundlage am besten mit Hilfe unserer Vorlage im Downloadbereich
  3. Wir prüfen Ihre Angaben auf Plausibilität und teilen Ihnen das Ergebnis mit
  4. Sind die Angaben korrekt, erhalten Sie Ihren Energieausweis innerhalb von 7 Tagen digital und per Post.
    Andernfalls helfen wir Ihnen gern bei der Datenermittlung

Bedarfsbasierter Ausweis
Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot bereits ab 350 €

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
  2. Wir klären mit Ihnen den spezifischen Aufwand für Vor-Ort-Begehung, Plausibilitätsprüfung und die Ausweiserstellung
  3. Auf dieser Grundlage erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot
  4. Sie erhalten Ihren Energieausweis innerhalb von 14 Tagen nach der Vor-Ort-Begehung digital und per Post

Downloadbereich

Hier finden Sie die Erfassungsbögen für Verbrauchsausweise.
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, kontaktieren Sie uns!

Erfassung Verbrauch für Wohngebäude (pdf)

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Erfassung Verbrauch für Nichtwohngebäude (pdf)

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