FÜR WOHNGEBÄUDE
FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Bei der Vermietung oder dem Verkauf eines Gebäudes besteht die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises. Diese Pflicht ergibt sich aus § 80 des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG. Ein Energieausweis behält seine Gültigkeit für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum und muss nach Ablauf erneuert werden.
Was steht im Energieausweis?
Alle aktuellen Energieausweise folgen einem einheitlichen Aufbau. Sie enthalten auf vier Seiten unter anderem folgende Informationen:
Darüber hinaus können Modernisierungsempfehlungen und bei verbrauchsbasierten Ausweisen aktuelle Verbrauchswerte Bestandteil des Energieausweises sein.
Wann benötige ich keinen Energieausweis?
Handelt es sich bei Ihrem Wohngebäude um:
dann benötigen Sie keinen Energieausweis.
Welcher Energieausweis ist der Richtige für meine Immobilie?
Häufig stellt sich die Frage, ob man einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis benötigt. Was unterscheidet diese Ausweise voneinander und mit welchem Ausweis habe ich Rechtssicherheit für meine Immobilie?
Die unterschiedlichen Energieausweise
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsbasierten und den verbrauchsbasierten Energieausweis, oder auch Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, der Bausubstanz, den Bauunterlagen und der technischen Gebäudeausrüstung unter standardisierten Rahmenbedingungen bestimmt. Hierfür wird die erforderliche Datengrundlage von einem speziell ausgebildeten Experten bei einer Begehung vor Ort ermittelt und später softwarebasiert ausgewertet. Der große Vorteil beim Bedarfsausweis liegt darin, dass keine Beeinflussung des Ergebnisses durch das Nutzerverhalten vorliegt.
Für einen Verbrauchsausweis müssen ebenfalls die Gebäudedaten sowie zusätzlich die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Aus geeigneten Verbrauchsmessungen (i.d.R. den Heizkostenabrechnungen) werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des Gebäudes ermittelt. Der Vorteil des Verbrauchsausweises gegenüber dem Bedarfsausweis liegt in der einfacheren Erfassung der Datengrundlage und dem geringeren Aufwand. Die Kennwerte sind allerdings abhängig vom jeweiligen Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Grundsätzlich schafft der Bedarfsausweis in jedem Falle Rechtssicherheit. Dennoch kann es sinnvoll sein, einen günstigeren Verbrauchsausweis erstellen zu lassen, wenn:
bei Wohngebäuden:
bei Nichtwohngebäuden:
In allen anderen Fällen empfiehlt sich die Erstellung eines Bedarfsausweises.
Wir unterstützen Sie!
Die Ermittlung des richtigen Energieausweises kann kompliziert sein. Wir beraten Sie gern hierbei!
Egal, ob Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis, Wohngebäude oder Nichtwohngebäude: wir kümmern uns um Ihr Anliegen!
Unser Service
Verbrauchsbasierter Ausweis ab 80 €
Bedarfsbasierter Ausweis
Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot bereits ab 350 €
Hier finden Sie die Erfassungsbögen für Verbrauchsausweise.
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, kontaktieren Sie uns!
Erfassung Verbrauch für Wohngebäude (pdf)
Erfassung Verbrauch für Nichtwohngebäude (pdf)